Bereiten Sie sich auf die neuen MwSt. EU-Bestimmungen für den E-Commerce vor

25 Juni, 2021

E-Commerce Onlinehandel Zoll

Als Teil einer EU-weiten Reform der MwSt.- und Zollverfahren werden schrittweise neue Regelungen und Bestimmungen eingeführt. Diese betreffen auch E-Commerce Businesses und verändern die Art und Weise, wie die MwSt. erklärt und bezahlt sowie steuer- und zollrelevante Informationen eingereicht werden müssen. Zudem ändern sich auch Abgaben und Gebühren.

Die neuen EU-Direktiven sollen unter anderem den MwSt.-Betrug eindämmen und den gesamten Zollablauf sowohl für Händler und Kunden als auch die Beamten schneller, einfacher und sicherer gestalten. Im Juli 2021 wird die EU den Import One-Stop Shop, IOSS, einführen und die MwSt-Befreiung für Sendungen unter 22€ aufheben.

New call-to-action

Alles, was Sie über die neuen EU-MwSt-Regelungen für den E-Commerce sowie über IOSS wissen müssen (Webseite nur auf Englisch verfügbar)

  • Aufhebung der MwSt-Befreiung

Die MwSt.-Befreiung für Sendungen von niedrigem Wert war ursprünglich dafür gedacht, die Beamten bei der Prüfung der Pakete zu entlasten. Sie führte aber zu einem Nachteil für EU-Einzelhändler, da diese für EU-Sendungen MwSt. entrichten mussten. Die neuen Regelungen werden die MwSt.-Abgabe für alle fairer gestalten.

Von der neuen MwSt-Regelung sind Standard-B2C-Sendungen betroffen, die in die EU importiert werden und unter einem Wert von 150€ liegen, solange sie nicht unter die Verbrauchssteuer fallen (wie beispielsweise Alkohol). Der bestehende Grenzwert für Fernverkäufe innerhalb der EU wird durch einen neuen EU-weiten Grenzwert von 10.000€ ersetzt.

  • IOSS

Das IOSS-Programm basiert auf einem elektronischen Portal, über das Onlinehändler die MwSt. erklären und bezahlen können.

Dadurch werden anfallende MwSt.-Gebühren für Kunden nicht nur klar und deutlich dargestellt, sondern von diesen auch nur ein einziges mal (beim Kauf) entrichtet – es fallen also im Nachhinein keine versteckten Kosten an.

Die Registrierung für IOSS ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann die MwSt.-Zahlung aber deutlich vereinfachen. Ab dem 1.April können Sie sich registrieren; implementiert wird IOSS aber nicht vor dem 1.Juli.

 

  • Marktplätze

Für E-Commerce-Händler, die über Marktplätze verkaufen, gilt: Ab dem 1. Juli sind die Betreiber der Plattformen dafür verantwortlich, die MwSt. für Sendungen von geringem Wert (höchstens 150€) einzutreiben und zu bezahlen, da sie als Anbieter der Ware gelten.

  • Wir unterstützen Ihr E-Commerce Business

Asendia bereitet sich intensiv auf die Änderungen vor: Wir passen unsere Versandsysteme an und verbessern unsere Services wie auch unsere Datenverarbeitung, um für den 1. Juli bereit zu sein.

Um sicherzustellen, dass sich für unsere Kunden keinerlei Verzögerungen ergeben, bieten wir DDP- und DDU-Lösungen für die Verzollung (unabhängig davon, ob Sie sich für IOSS registrieren), Unterstützung bei der Übermittlung der Electronic Advance Data sowie Empfehlungen für IOSS-Vermittler an. Mit Addons und Webportalen garantieren wir einen reibungslosen Übergang für unsere Kunden – wir halten Sie außerdem fortlaufend mit relevanten Informationen und Orientierungshilfen auf dem neuesten Stand und haben eine spezielle Webseite (nur in englischer Sprache verfügbar) für Sie eingerichtet, auf der Sie sich genauer über IOSS und die neuen MwSt.-Bestimmungen informieren können.

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